Ein Gebäude ist ein Bauwerk, das überdacht und ganz oder überwiegend von Wänden umschlossen ist und dem Zweck dient, Menschen, Tiere oder Güter aufzunehmen. Es ist damit eine besondere Kategorie innerhalb des weiter gefassten Begriffs “Bauwerk”.
Merkmale
Ein Gebäude unterscheidet sich durch einige typische Eigenschaften von anderen Bauwerken:
- Überdacht: es ist stets ein Dach vorhanden.
- Umschlossen: der Raum wird (überwiegend) von Wänden begrenzt.
- Betretbar: es ist zur Nutzung durch Menschen, Tiere oder zur Lagerung von Gütern bestimmt.
Der Unterschied zum Bauwerk ist wichtig: “Bauwerk” ist ein weiter gefasster Begriff, der auch Konstruktionen umfasst, die kein Gebäude sind, etwa Brücken, Stützmauern, Masten und Zäune.
Die wichtigsten Bestandteile eines Gebäudes sind:
- Fundament: leitet die Lasten in den Untergrund ab.
- Tragkonstruktion: die tragenden Wände, Stützen und Decken.
- Fassade: die äußere Hülle, die Klima und Eindringen abhält.
- Dach: der obere Abschluss des Gebäudes.
Anwendung
Gebäude gibt es in nahezu jeder Form: Wohnhäuser, Bürogebäude, Fabrikhallen, Schulen und Krankenhäuser.
- Das Baurecht stellt Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit, Energieeffizienz und Nutzbarkeit.
- Die vorgesehene Nutzung bestimmt, welche Leistungsanforderungen ein Gebäude erfüllen muss.
Verwandte Begriffe
- Bauwerk
- Konstruktion
- Fundament
- Fassade
- Nutzungsfunktion
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