Eine Teilnutzung ist eine zusätzliche, spezifischere Festsetzung innerhalb einer Hauptnutzung in einem Bebauungsplan, die für einen Teil eines Grundstücks oder Gebiets gilt. Damit kann die Gemeinde feiner steuern, welche Nutzung an welcher Stelle zulässig ist, ohne für das gesamte Baugebiet dieselben Regeln festlegen zu müssen.
Hauptnutzung und Teilnutzung
Im Bebauungsplan erhält jedes Grundstück eine Hauptnutzung, etwa „Wohngebiet”, „Gewerbegebiet” oder „Mischgebiet”. Innerhalb dieser Hauptnutzung kann eine Teilnutzung gelten — zum Beispiel „Wohnen — Garten” oder „Gewerbe — Büro” für einen bestimmten Bereich. So lassen sich auf einer Parzelle mehrere Nutzungen nebeneinander zulassen.
Beispiele
- Wohnen — Garten — nur Garten ohne Nebenanlagen
- Wohnen — Nebenanlagen — verfahrensfreie Bauten innerhalb klarer Grenzen
- Mischgebiet — Einzelhandel — Ladenfläche im Erdgeschoss
- Verkehr — Parken — Parkplatz innerhalb eines Verkehrsbereichs
- Grün — Spielfläche — Spielplatz innerhalb einer Grünfläche
Unterschied zu Festsetzungen
Teilnutzungen werden häufig mit Nutzungsfestsetzungen und Bauvorschriften verwechselt. Der Unterschied:
- Teilnutzung — eigene Festsetzung mit eigenem Geltungsbereich auf der Plankarte
- Nutzungsfestsetzung — zusätzliche Möglichkeit innerhalb der Hauptnutzung
- Bauvorschrift — Anforderung an die Bebauung selbst, nicht an die Nutzung
Anwendung
Vor einem Bauantrag lohnt es sich zu prüfen, welche Teilnutzung für die genaue Lage gilt. In den Niederlanden wurde die Teilbestimmung mit dem Omgevingswet (Umweltrecht 2024) technisch durch Funktionen im Omgevingsplan ersetzt; in laufenden Plänen taucht der Begriff aber noch häufig auf.
Verwandte Begriffe
- Bebauungsplan
- Baugenehmigung
- Baublock
- Baugrenze
- Flächennutzungsplan
- Nutzungsart
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