Eine Versammlungsfunktion ist eine Gebäudenutzungsart für Räume und Gebäude, die für das Zusammenkommen von Personen zu kulturellen, religiösen, sportlichen, gesellschaftlichen oder ähnlichen Veranstaltungen bestimmt sind. In Deutschland wird dies in der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) geregelt.
Beispiele
- Theater und Konzertsäle — Räume für Bühnenkunst
- Kirchen und Moscheen — religiöse Versammlungsorte
- Sporthallen — für organisierte Sportveranstaltungen
- Kongress- und Tagungszentren — geschäftliche Versammlungen
- Gaststätten und Restaurants — Gastronomie, wo Menschen zusammenkommen
- Museen und Ausstellungsräume — kulturelle Einrichtungen
Anforderungen
Gebäude mit Versammlungsfunktion müssen strenge Anforderungen erfüllen:
- Brandschutz — breitere Fluchtwege, mehr Notausgänge und höhere Feuerwiderstandsdauer
- Standsicherheit — höhere Verkehrslasten wegen der großen Personenzahl
- Lüftung — mehr Frischluft pro Person als bei anderen Nutzungen
- Barrierefreiheit — Anforderungen an Rollstuhlzugänglichkeit und Behindertentoiletten
- Schallschutz — erhöhte Anforderungen bei lärmverursachenden Nutzungen
Verwandte Begriffe
- Bauordnung
- Gebäudenutzung
- Brandabschnitt
- Lüftung
- Belegungsgrad
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