Was ist Minderleistung?

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Minderleistung ist Bauleistung, die nach Vertragsschluss aus dem Auftrag herausgenommen wird, sodass die Vergütung sinkt. Sie ist das Gegenstück zur Mehrleistung. Im Niederländischen heißt sie minderwerk. Gemeint ist zum Beispiel das Streichen der Fliesenarbeiten im Bad, weil der Bauherr sie selbst ausführen will, oder der Entfall einer Gaube aus der ursprünglichen Planung.

Das klingt einfacher, als es ist. Die Erwartung des Bauherrn — “die Fliesen standen mit 6.000 Euro in der Kalkulation, also bekomme ich 6.000 Euro zurück” — erfüllt sich fast nie.

Warum selten der volle Betrag zurückkommt

Ein Angebotspreis setzt sich aus Einzelkosten (Material und Lohn) plus Zuschlägen für Baustellengemeinkosten, allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn zusammen. Entfällt eine Position, verschwinden zwar die Einzelkosten, doch die festen Kosten laufen weiter: Der Bauwagen steht noch da, die Bauleitung betreut das Projekt weiterhin.

Zudem kann der Entfall neue Kosten verursachen. Fällt der Fliesenbelag weg, muss der Untergrund unter Umständen trotzdem eben und abgedichtet übergeben werden. Auch stornierte Bestellungen beim Lieferanten können Stornokosten auslösen.

Nach VOB/B hat der Auftragnehmer bei Mengenänderungen und Teilkündigungen Anspruch auf einen Ausgleich für die entfallenen Deckungsbeiträge. Es wird also abgerechnet, nicht einfach abgezogen.

So bleibt es beherrschbar

  • Alles schriftlich festhalten. Jede Änderung auf einem nummerierten Nachtragsblatt mit Beschreibung, Betrag und Unterschrift beider Seiten. Mündliche Absprachen auf der Baustelle führen fast immer zum Streit bei der Schlussrechnung
  • Aufgliederung verlangen, keinen Pauschalbetrag. So ist erkennbar, welcher Anteil Material, welcher Lohn und welcher Zuschlag ist
  • Früh entscheiden. Ein Entfall, der vor Bestellung und Einplanung gemeldet wird, bringt deutlich mehr als eine Änderung mitten in der Bauphase
  • Auf die Schnittstellen achten. Wer eine Leistung selbst übernimmt, muss genau vereinbaren, wer was liefert und wer für das Ergebnis haftet. Bei Feuchteschäden im selbst gefliesten Bad steht man allein da
  • Gewährleistung prüfen. Eigenleistung kann dazu führen, dass dieses Gewerk aus der Gewährleistung herausfällt
  • Mehr- und Minderleistungen gemeinsam abrechnen, damit bei der Abnahme ein klarer Saldo vorliegt

Verwandte Begriffe

  • Mehrleistung
  • Nachtrag
  • Leistungsverzeichnis
  • Bauvertrag
  • Abnahme
  • Bedarfsposition

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