Genehmigungsfreies Bauen bezeichnet Bauvorhaben, die ohne eine formelle Baugenehmigung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde errichtet werden dürfen. Voraussetzung ist, dass bestimmte gesetzliche Voraussetzungen hinsichtlich Größe, Nutzung und Standort des Bauwerks eingehalten werden.
Welche Vorhaben sind genehmigungsfrei?
Die genauen Regelungen variieren je nach Bundesland, da das Bauordnungsrecht in Deutschland Ländersache ist. Typische genehmigungsfreie Vorhaben umfassen:
Kleinere Nebengebäude wie Gartenhäuser, Geräteschuppen oder Carports bis zu einer bestimmten Grundfläche (häufig 10 bis 30 Quadratmeter, je nach Landesbauordnung). Auch Terrassenüberdachungen, Zäune, Stützmauern bis zu einer bestimmten Höhe und Stellplätze fallen in vielen Bundesländern unter die Genehmigungsfreiheit.
Wichtig: Genehmigungsfrei bedeutet nicht regelungsfrei. Auch ohne Baugenehmigung müssen alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden — insbesondere der Bebauungsplan, Abstandsflächen, Brandschutzvorschriften und statische Anforderungen. Der Bauherr trägt die volle Verantwortung dafür, dass sein Vorhaben alle geltenden Vorschriften erfüllt.
Anwendung im Bauwesen
In der Praxis prüfen Bauherren oder deren Architekten vor Baubeginn anhand der jeweiligen Landesbauordnung, ob ihr Vorhaben genehmigungsfrei ist. Ist dies der Fall, entfällt der oft mehrwöchige Genehmigungsprozess, was Zeit und Kosten spart.
Dennoch empfiehlt es sich, vor Baubeginn den geltenden Bebauungsplan beim zuständigen Bauamt einzusehen. Dieser legt unter anderem den Bebauungsgrad, die zulässige Gebäudehöhe und die Art der Nutzung fest. Ein Verstoß gegen den Bebauungsplan kann auch bei genehmigungsfreien Vorhaben zu einer Rückbauverfügung führen.
Bei Unsicherheiten bieten viele Kommunen eine kostenlose Bauberatung an, die vor unliebsamen Überraschungen schützt.
Verwandte Begriffe
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