Was ist die Energieleistungsgarantie (EPG)?
Die Energieleistungsgarantie (EPG) ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der ein Bauunternehmer, Installateur oder Energiedienstleister garantiert, dass ein Gebäude nach Übergabe einen vorab vereinbarten Energieverbrauch nicht überschreitet. Wird der versprochene Verbrauch überschritten, muss der Anbieter ausgleichen.
Wie funktioniert eine EPG?
Die EPG wird in einem Leistungsvertrag mit messbaren Vereinbarungen festgelegt:
- Zielverbrauch — z. B. 30 kWh/m²·a Primärenergiebedarf
- Messperiode — meist 1 bis 5 Jahre
- Messmethode — feste Zähler, vergleichbare Nutzungsprofile, Wetterkorrektur
- Sanktion oder Bonus — Vergütung bei Überschreitung, Bonus bei Unterschreitung
- Nutzerverhalten — oft über Standardprofile korrigiert
Anwendung
Wo wird EPG eingesetzt?
- NZEB-Sanierungen — beispielsweise im sozialen Wohnungsbau
- Passivhäuser — als Garantie für extrem niedrigen Energiebedarf
- Nichtwohngebäude — bei Leistungsverträgen mit Energiedienstleistern (ESCO)
- Neubauprojekte — als Qualitätszusicherung gegenüber Käufer oder Investor
Arten von EPG
- Vollständiger Leistungsvertrag — Anbieter übernimmt Installation und Betrieb
- Wartungs-EPG — gekoppelt an Service- und Wartungsvertrag
- Sanierungs-EPG — bei Dachdämmung, Fassadendämmung, Anlagenerneuerung
- ESCO-Vertrag — Energy Service Company finanziert und garantiert
Vorteile
- Sicherheit — Bewohner oder Eigentümer erhält garantierte niedrige Rechnung
- Qualität — Anbieter wird zu sorgfältiger Ausführung motiviert
- Finanzierbarkeit — Banken akzeptieren niedrigere Betriebskosten leichter
- Lebenszyklusverantwortung — Fokus verschiebt sich von Baukosten zu Gesamtkosten (TCO)
Risiken
- Nutzerverhalten — abweichendes Verhalten kann zu Streit führen
- Messgenauigkeit — Submessung und Wetterkorrektur sind entscheidend
- Laufzeit — längerer Vertrag bedeutet auch länger Risiko für den Anbieter
Verwandte Begriffe
- KfW-Effizienzhaus
- NZEB (Nearly Zero Energy Building)
- ESCO
- Passivhaus
- Leistungsvertrag
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