Was ist eine Baugenehmigung?

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Eine Baugenehmigung (offiziell: Umweltgenehmigung für die Tätigkeit Bauen) ist eine Genehmigung der Gemeinde zum Errichten, Umbauen oder Erweitern eines Bauwerks. Ohne Genehmigung darf nicht einfach gebaut werden. Die Gemeinde prüft, ob das Vorhaben dem Bebauungsplan, den Bauvorschriften und den Gestaltungsanforderungen entspricht.

Wann braucht man eine Baugenehmigung?

BauwerkGenehmigung nötig?
Schuppen/Lager (hinterer Garten, max. 30 m², max. 3 m hoch)Oft nicht (genehmigungsfrei)
Gartenhaus (hinterer Garten, max. 30 m², max. 3 m hoch)Oft nicht (genehmigungsfrei)
Garage (freistehend oder angebaut)Oft ja, abhängig von der Größe
Überdachung (max. 30 m², hinterer Garten)Oft nicht (genehmigungsfrei)
Dachgaube (Rückseite)Oft nicht (genehmigungsfrei)
Dachgaube (Vorderseite)Oft ja
AnbauOft ja, abhängig von der Fläche
Zaun (max. 2 m, hinterer Garten)Nein (genehmigungsfrei)

> Hinweis: Die Regeln für genehmigungsfreies Bauen sind komplex und hängen von der jeweiligen Situation ab (bebaute Fläche, Grundstücksgrenze, Bebauungsplan). Erkundigen Sie sich immer bei Ihrer Gemeinde.

Wie beantragt man eine Baugenehmigung?

1. Prüfen — Auf dem Umweltportal (omgevingswet.overheid.nl) prüfen, ob eine Genehmigung nötig ist

2. Zeichnungen erstellen — Bauzeichnungen, Grundriss, Ansichten, Schnitte (maßstäblich)

3. Beantragen — Digital über das Umweltportal oder bei der Gemeinde

4. Warten — Reguläres Verfahren: 8 Wochen (verlängerbar auf 14 Wochen)

5. Bescheid — Die Gemeinde genehmigt oder lehnt ab (mit Begründung

Von der Prüfung bis zum Bescheid1PrüfenAuf dem Umweltportal prüfen, ob eine Genehmigung nötig ist.2Zeichnungen erstellenBauzeichnungen, Grundriss, Ansichten und Schnitte maßstäblich anfertigen.3BeantragenDigital über das Umweltportal oder bei der Gemeinde einreichen.4WartenReguläres Verfahren: 8 Wochen, verlängerbar auf 14 Wochen.5BescheidDie Gemeinde genehmigt oder lehnt ab, mit Begründung.
Der Ablauf eines Antrags auf Baugenehmigung in fünf Schritten.
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Kosten

Die Gebühren (Antragskosten) variieren je nach Gemeinde und sind meist ein Prozentsatz der Baukosten:

  • Kleines Bauwerk (5.000-15.000 €): ca. 200-500 € Gebühren
  • Größeres Bauwerk (15.000-50.000 €):Genehmigungsgebühren nach Baukosten200-500Gebühren bei kleinem Bauwerk (Baukosten 5.000-15.000 €)500-1.500Gebühren bei größerem Bauwerk (Baukosten 15.000-50.000 €)
    Die Antragskosten sind meist ein Prozentsatz der Baukosten und variieren je nach Gemeinde.
    strong> ca. 500-1.500 € Gebühren

Verwandte Begriffe

  • Genehmigungsfreies Bauen
  • Umweltgenehmigung
  • Bebauungsplan
  • Gestaltungskommission
  • Bauvorschriften

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