Ein Subunternehmer — im Bauvertragsrecht meist Nachunternehmer genannt — ist ein Betrieb, der im Auftrag des Haupt- oder Generalunternehmers einen abgegrenzten Teil eines Bauwerks ausführt. Der Subunternehmer hat einen Vertrag mit dem Hauptunternehmer, nicht mit dem Bauherrn. Diese Vertragskette bestimmt, an wen sich der Bauherr bei Mängeln wenden muss.
Die Vertragskette
- Bauherr — schließt einen Vertrag mit dem Generalunternehmer
- General- oder Hauptunternehmer — verantwortet das Gesamtwerk, die Terminplanung und die Koordination
- Nachunternehmer — bringt ein Gewerk ein: Haustechnik, Dachdeckung, Putz, Fliesen, Fenster
Der Hauptunternehmer haftet dem Bauherrn gegenüber für die Leistung seiner Nachunternehmer. Bei einem mangelhaften Putz wendet sich der Bauherr also an den Hauptunternehmer, auch wenn dieser die Arbeit nicht selbst ausgeführt hat.
Anwendung
Nachunternehmerschaft ist am Bau eher die Regel als die Ausnahme:
| Gewerk | Meist Nachunternehmer |
|---|---|
| Rohbau / Mauerwerk | Häufig eigenes Personal |
| Elektro und Sanitär/Heizung | Fast immer Nachunternehmer |
| Dachabdichtung | Fast immer Nachunternehmer |
| Fenster und Verglasung | Meist Nachunternehmer |
| Ausbau (Putz, Fliesen, Böden) | Meist Nachunternehmer |
Worauf Bauherren achten
- Nachfragen, wer ausführt — schon in der Angebotsphase klären, welche Gewerke vergeben werden und an wen
- Koordination vertraglich festhalten — der Hauptunternehmer muss die Terminplanung aller Beteiligten abstimmen
- Nicht direkt an Nachunternehmer zahlen — das durchbricht die Vertragskette und kann Gewährleistungsansprüche verwässern
- Bauabzugsteuer und Sozialversicherung — bei Bauleistungen greift der Steuerabzug nach § 48 EStG, sofern keine gültige Freistellungsbescheinigung vorliegt; nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz kann zudem eine Haftung für Mindestlöhne in der Nachunternehmerkette entstehen
- Gewährleistung prüfen — läuft sie für Dach oder Anlagentechnik über den Hauptunternehmer oder direkt über den Hersteller?
Verwandte Begriffe
- Generalunternehmer
- Bauunternehmer
- Bauvertrag
- VOB
- Ausschreibung
- Baukosten
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