Ein Grenzzustand ist der Zustand, in dem ein Tragwerk die an es gestellten Anforderungen gerade nicht mehr erfüllt. Er markiert die Grenze zwischen sicherem und unsicherem beziehungsweise ungeeignetem Verhalten und ist im Eurocode klar definiert.
Arten
Man unterscheidet zwei grundlegende Grenzzustände:
- Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT) — betrifft Versagen und Festigkeit, also Bruch, Verlust der Standsicherheit oder Materialversagen
- Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (GZG) — betrifft Verformung, Rissbildung und Schwingungen, also die Brauchbarkeit im Alltag
Während der GZT die Sicherheit von Personen betrifft, geht es beim GZG um Funktion, Komfort und Erscheinungsbild.
Anwendung
Nachweis im Eurocode
- Einwirkungen bestimmen — ständige und veränderliche Lasten erfassen
- Bemessungswerte bilden — Lasten mit Teilsicherheitsbeiwerten multiplizieren
- Grenzzustände prüfen — Nachweis, dass GZT und GZG eingehalten werden
Beispiele
- GZT — Nachweis, dass ein Träger nicht bricht
- GZG — Nachweis, dass sich ein Deckenträger nicht zu stark durchbiegt
Verwandte Begriffe
- Eurocode
- Belastung
- Versagen
- Schadensfolgeklasse
- Tragwerk
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