Die Auftrittstiefe ist das Maß von der Vorderkante bis zur Hinterkante einer Treppenstufe, gemessen auf der horizontalen Trittfläche. Sie gibt an, wie viel Platz der Fuß auf der Stufe hat, und ist entscheidend für die Sicherheit und den Gehkomfort einer Treppe.
Anwendung
Die Auftrittstiefe wird immer im Zusammenhang mit der Steigungshöhe geplant. Beide Maße bilden die Grundlage der Schrittmaßformel: 2 × Steigung + Auftritt = 59 bis 65 cm. Diese Formel sorgt dafür, dass die Treppe dem natürlichen Schrittmaß des Menschen entspricht und angenehm zu begehen ist.
Die DIN 18065 legt die Mindestanforderungen für Treppen in Deutschland fest. Für Wohngebäude wird eine Mindestauftrittstiefe von 23 cm vorgeschrieben. In öffentlichen Gebäuden gelten höhere Anforderungen, dort beträgt die Mindestauftrittstiefe in der Regel 26 cm. Optimal für Wohntreppen ist eine Auftrittstiefe von 27 bis 30 cm.
Eine zu geringe Auftrittstiefe führt dazu, dass der Fuß nicht vollständig auf der Stufe Platz findet. Das erhöht die Sturzgefahr erheblich, besonders beim Abwärtsgehen. Eine zu große Auftrittstiefe hingegen zwingt zu unnatürlich langen Schritten und macht die Treppe ebenfalls unbequem.
Bei der Messung der Auftrittstiefe ist zu beachten, dass ein eventueller Überstand der Stufennase nicht mitgerechnet wird. Gemessen wird die horizontale Distanz von der Vorderkante der Stufe bis zur Setzstufe der nächsthöheren Stufe. Bei gewendelten Treppen wird die Auftrittstiefe entlang der Lauflinie gemessen, die in der Regel 50 cm vom schmaleren Ende der Stufe entfernt liegt.
Verwandte Begriffe
- Trittauftritt
- Setzstufe
- Steigungshöhe
- Treppe
- Schrittmaßformel
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