Eine Brandwand (auch Brandmauer genannt) ist eine feuerwiderstandsfähige Wand, die zwei Gebäude oder Gebäudeteile voneinander trennt, um im Brandfall den Übergriff des Feuers auf benachbarte Bereiche zu verhindern. Sie ist eines der wichtigsten Elemente des baulichen Brandschutzes und in der Landesbauordnung vorgeschrieben.
Anforderungen an eine Brandwand
Eine Brandwand muss deutlich höhere Anforderungen erfüllen als eine normale feuerbeständige Wand. Sie muss eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten (REI 90) aufweisen — und das auch unter mechanischer Beanspruchung. Das bedeutet, dass die Wand auch dann standhält, wenn auf einer Seite Bauteile einstürzen und gegen die Wand prallen.
Typische Baustoffe für Brandwände sind Mauerwerk aus Kalksandstein oder Porenbeton mit einer Mindestdicke von 24 Zentimetern, sowie Stahlbeton mit einer Mindestdicke von 20 Zentimetern. Alle verwendeten Materialien müssen der Brandklasse A1 (nicht brennbar) entsprechen.
Eine Brandwand muss von der Gründung bis über die Dachhaut reichen. An der Dachfläche wird sie mindestens 30 Zentimeter über die Dacheindeckung hochgeführt, um zu verhindern, dass Flammen über das Dach auf das Nachbargebäude überschlagen. Alternativ kann ein ausreichend breiter Streifen aus nicht brennbarer Dacheindeckung beidseitig der Brandwand angeordnet werden.
Anwendung im Bauwesen
Brandwände werden vorgeschrieben, wenn Gebäude auf der Grundstücksgrenze oder mit geringem Abstand zum Nachbargebäude errichtet werden — typisch bei Reihenhäusern, Doppelhäusern und innerstädtischer Bebauung. Auch innerhalb großer Gebäude dienen Brandwände als Grenze zwischen Brandabschnitten.
Alle Öffnungen in einer Brandwand — etwa Türen oder Durchführungen — müssen mit geprüften Brandschutzverschlüssen ausgestattet sein. Fenster in Brandwänden sind grundsätzlich nicht zulässig, es sei denn, besondere Bedingungen erlauben Brandschutzverglasungen.
Bei Sanierungen älterer Gebäude wird häufig festgestellt, dass bestehende Trennwände nicht den heutigen Anforderungen an Brandwände entsprechen. In solchen Fällen muss im Rahmen der Baugenehmigung eine Ertüchtigung oder Neuerrichtung geplant werden.
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