# Was ist ein Bauvertrag?
**Ein Bauvertrag ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen einem Auftraggeber (Bauherr) und einem Auftragnehmer (Bauunternehmer) über die Erbringung von Bauleistungen. Er regelt Umfang, Qualität, Termine, Vergütung und Gewährleistung der vereinbarten Arbeiten.**
Seit 2018 ist der Bauvertrag im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen 650a bis 650h eigenständig geregelt. Daneben existiert die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen), die besonders bei öffentlichen Aufträgen Anwendung findet. Der Bauvertrag unterscheidet sich vom einfachen Werkvertrag durch spezifische Regelungen zu Abschlagszahlungen, Anordnungsrecht des Bestellers und Kündigungsmöglichkeiten.
Ein vollständiger Bauvertrag umfasst typischerweise: Leistungsbeschreibung oder Leistungsverzeichnis, Bauzeitenplan, Vergütungsregelung, Zahlungsplan, Gewährleistungsfristen, Vertragsstrafen bei Verzug sowie Regelungen zu Nachträgen und Änderungen.
## Anwendung
Der Bauvertrag kommt in verschiedenen Konstellationen zum Einsatz:
– **Einzelvergabe**: Separate Verträge mit verschiedenen Gewerken (Rohbau, Elektro, Sanitär)
– **Generalunternehmervertrag**: Ein Vertrag für alle Bauleistungen mit einem Unternehmer
– **Generalübernehmervertrag**: Wie GU, aber der Übernehmer vergibt alle Leistungen an Subunternehmer
– **Verbraucherbauvertrag**: Besonderer Schutz für private Bauherren (Widerrufsrecht, Baubeschreibung)
Vor Vertragsabschluss sollten Bauherren das Leistungsverzeichnis genau prüfen, Referenzen einholen und die Bonität des Unternehmens überprüfen. Eine rechtliche Beratung wird dringend empfohlen.
## Verwandte Begriffe
– **Leistungsverzeichnis** – detaillierte Aufstellung aller zu erbringenden Bauleistungen
– **VOB** – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
– **Abnahme** – förmliche Entgegennahme des fertiggestellten Bauwerks
– **Gewährleistung** – Haftung des Unternehmers für Mängel nach Abnahme
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