Feuerwiderstandsdauer ist die in Minuten gemessene Zeitspanne, während der ein Bauteil im Brandfall seine geforderten Funktionen aufrechterhält. Sie wird durch genormte Brandprüfungen nach der Einheitstemperaturzeitkurve (ETK) ermittelt und bildet die Grundlage für die Zuordnung zu einer Feuerwiderstandsklasse.
Feuerwiderstandsklassen im Überblick
Die gängigen Feuerwiderstandsdauern und ihre Bezeichnungen:
- 30 Minuten (F 30 / REI 30): Feuerhemmend. Mindestanforderung für tragende Bauteile in Gebäudeklasse 3.
- 60 Minuten (F 60 / REI 60): Hochfeuerhemmend. Gefordert für tragende Bauteile in Gebäudeklasse 4. Häufig bei Holzbauweisen mit entsprechendem Brandschutznachweis.
- 90 Minuten (F 90 / REI 90): Feuerbeständig. Standard für Gebäudeklasse 5 und viele Sonderbauten. Tragende Wände und Decken in Stahlbeton erreichen diese Klasse oft ohne zusätzliche Maßnahmen.
- 120 und 180 Minuten (F 120, F 180): Für besondere Anforderungen, etwa in Hochhäusern, Industrieanlagen oder bei Bauteilen, die dem Schutz von Rettungswegen dienen.
Anwendung
Die geforderte Feuerwiderstandsdauer ergibt sich aus den Bauordnungen der Länder in Abhängigkeit von Gebäudeklasse, Nutzung und Bauteilfunktion. Ein Tragwerksplaner muss nachweisen, dass jedes brandschutztechnisch relevante Bauteil die geforderte Dauer erreicht. Dies geschieht durch tabellarische Verfahren (z. B. nach DIN 4102-4 oder Eurocode 2), durch Prüfzeugnisse akkreditierter Institute oder durch rechnerische Heißbemessung. Auch bei Sanierungen und Umbauten muss die Feuerwiderstandsdauer bestehender Bauteile überprüft und gegebenenfalls durch Ertüchtigungsmaßnahmen wie Brandschutzbeschichtungen oder Bekleidungen erhöht werden.
Verwandte Begriffe
- Feuerwiderstand
- Brandprüfung
- Einheitstemperaturzeitkurve
- Heißbemessung
- Brandschutzbekleidung
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