Die Nutzungsfunktion ist ein zentraler Begriff des niederländischen Baurechts: Teile eines oder mehrerer Bauwerke mit derselben Nutzungsbestimmung, die zusammen eine Nutzungseinheit bilden. Der Begriff stammt aus dem niederländischen Baurecht (Bouwbesluit, seit 2024 aufgegangen im Besluit bouwwerken leefomgeving).
Merkmale
Je Nutzungsfunktion gelten unterschiedliche Leistungsanforderungen, etwa an Brandschutz, Tageslicht, Lüftung und Fläche. Die Regelung unterscheidet unter anderem folgende Kategorien:
- Wohnfunktion (Wohnungen, Wohngebäude)
- Versammlungsfunktion (Theater, Kinderbetreuung, Kirchen)
- Zellenfunktion (Gefängnisse, Polizeizellen)
- Gesundheitsfunktion (Krankenhäuser, Pflegeheime)
- Industriefunktion (Fabriken, Werkstätten)
- Bürofunktion
- Beherbergungsfunktion (Hotels, Pensionen)
- Bildungsfunktion (Schulen)
- Sportfunktion (Sporthallen)
- Handelsfunktion
- Sonstige Nutzungsfunktion und Bauwerk, das kein Gebäude ist
Anwendung
Die Nutzungsfunktion bestimmt, welches Anforderungspaket auf ein (Teil eines) Bauwerks anzuwenden ist:
- Bei einem Genehmigungsantrag wird je Funktion geprüft.
- Ein Gebäude kann mehrere Nutzungsfunktionen enthalten (etwa Handel im Erdgeschoss, Wohnen darüber).
- Jede Funktion hat eigene Grenzwerte für Sicherheit und Gesundheit.
Verwandte Begriffe
- Gebäudefunktion
- Baurecht
- Aufenthaltsbereich
- Nutzungsbereich
- Brandabschnitt
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