Eine Kettenklausel (niederländisch “kettingbeding”) ist eine Verpflichtung in einem Kauf- oder Übertragungsvertrag, die der Käufer jedem weiteren Käufer der Immobilie oder des Grundstücks auferlegen muss. So bleibt die Verpflichtung wie eine “Kette” an die aufeinanderfolgenden Eigentümer gebunden. Da eine solche persönliche Pflicht nicht automatisch übergeht, wird oft eine Vertragsstrafe ergänzt: Wer die Weitergabe versäumt, verwirkt eine Strafe.
Funktion
- Die ursprüngliche Vereinbarung (etwa zu Unterhalt oder Nutzung) ist ein persönliches Recht, kein dingliches Recht, das von selbst mit dem Grundstück übergeht
- Deshalb wird die Pflicht bei jedem Verkauf über den Notar erneut auferlegt
- Die Vertragsstrafe macht es attraktiv, die Kette sauber fortzuführen
Anwendung
- Unterhaltsvereinbarungen — etwa gemeinsamer Unterhalt einer Grenzmauer, eines Weges oder Damms
- Nutzungsbeschränkungen — kein Gewerbe im Haus, eine bestimmte Zweckbestimmung erhalten
- Erscheinungsbild — Vereinbarungen zu Bebauung, Einfriedung oder Bepflanzung in einem Neubaugebiet
Zu beachten
- Vor dem Kauf den Übertragungsvertrag genau lesen; eine Kettenklausel kann unerwartete Pflichten auferlegen
- Anders als eine Dienstbarkeit (ein dingliches Recht) wirkt die Kettenklausel über persönliche Pflichten und Strafen
- Bei Zweifeln über die Reichweite den Notar um Erläuterung bitten
Verwandte Begriffe
- Dienstbarkeit
- Kataster
- Bebauungsplan
- Einfriedung
- Baufluchtlinie
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