Eine Absturzsicherung ist eine Konstruktion, die verhindert, dass Personen oder Gegenstände durch eine Öffnung oder aus einer Höhe abstürzen können. In der Bauordnung sind Anforderungen festgelegt, denen eine Absturzsicherung genügen muss, zum Beispiel bei Balkonen, Lufträumen, Treppen und Fensteröffnungen.
Arten von Absturzsicherungen
Eine Absturzsicherung kann auf verschiedene Weise ausgeführt sein:
- Geländer — bei Balkonen, Lufträumen und Treppen
- Brüstung — eine niedrige Mauer unter einem Fenster
- Sicherheitsverglasung — bei großen Glasflächen in der Höhe
- Fangstange oder Fangnetz — bei großen Fenstern oder Öffnungen
- Lichtkuppel-Geländer — rund um eine Lichtkuppel auf einem Flachdach
Anforderungen nach Bauordnung
Die Bauordnung stellt unter anderem folgende Anforderungen:
- Höhe — mindestens 90 cm bzw. 1,10 m bei größerer Absturzhöhe
- Öffnungen — Öffnungen in der Sicherung dürfen nicht größer als 12 cm sein, damit ein Kind nicht hindurchpasst
- Nicht erkletterbar — eine Absturzsicherung darf nicht als Leiter von Kindern benutzbar sein
- Festigkeit — sie muss eine horizontale Last aufnehmen können
Anwendung
Eine Absturzsicherung ist erforderlich bei:
- Balkonen und Dachterrassen
- Treppen, Podesten und Galerien
- Lufträumen und Bodenöffnungen
- Fenstern in der Höhe (mit niedriger Brüstung)
- Dächern, die als Nutzdächer dienen
Bei Umbauten gilt die Bauordnung, bei Denkmalen können abweichende Anforderungen gelten.
Verwandte Begriffe
- Geländer
- Brüstung
- Bauordnung
- Balkon
- Luftraum
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