Ein Baudenkmal ist ein Gebäude, Objekt oder Ensemble, das wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung gesetzlich geschützt ist. In Deutschland ist der Denkmalschutz Ländersache: Jedes Bundesland hat ein eigenes Denkmalschutzgesetz, und die Kriterien für die Eintragung in die Denkmalliste unterscheiden sich entsprechend.
Wichtig ist der Unterschied zwischen den Systemen: In einigen Ländern — etwa Bayern — besitzt ein Objekt den Denkmalstatus automatisch, sobald es die gesetzlichen Merkmale erfüllt; die Eintragung in die Denkmalliste hat dann nur deklaratorische Wirkung. In anderen Ländern entsteht der Schutz erst mit der Eintragung.
Schutzformen
- Einzeldenkmal — das Gebäude selbst ist geschützt, oft samt Innenausstattung
- Ensembleschutz — nicht das einzelne Haus, sondern das Erscheinungsbild einer Gruppe oder eines Straßenzugs
- Denkmalbereichs- oder Gestaltungssatzung — kommunale Regeln zu Material, Farbe und Fensterteilung
- Bodendenkmal — archäologische Substanz im Untergrund, mit eigenen Auflagen bei Erdarbeiten
Anwendung
- Erlaubnispflicht. Veränderungen, Instandsetzungen, Anbauten und der Abbruch eines Baudenkmals bedürfen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis — zusätzlich zur Baugenehmigung. Das gilt auch für von außen unsichtbare Teile wie Treppen, Stuckdecken, Dachwerk und historisches Glas
- Frühzeitig abstimmen. Sprechen Sie vor der Planung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde. Eine nachträgliche Genehmigung ist deutlich schwieriger als eine vorher abgestimmte Lösung
- Steuerliche Förderung. Nach § 7i EStG können bei einem Baudenkmal die Herstellungskosten für erforderliche Baumaßnahmen im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren mit jeweils bis zu 9 Prozent und in den vier Jahren danach mit jeweils bis zu 7 Prozent abgeschrieben werden. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der nach Landesrecht zuständigen Stelle; für selbstgenutztes Wohneigentum gilt § 10f EStG. Lassen Sie die Anwendung im Einzelfall steuerlich prüfen
- Dämmen. Innendämmung ist meist möglich, muss aber bauphysikalisch geplant sein. Eine dampfdichte Folie vor altem Mauerwerk führt regelmäßig zu Feuchte- und Fäulnisschäden; diffusionsoffene Systeme sind hier üblich
- Fachbetrieb wählen. Restaurierungsarbeiten gehören in die Hand von Betrieben mit Denkmalerfahrung; die Behörde verlangt bei Förderung oft entsprechende Nachweise
Verwandte Begriffe
- Denkmalschutz
- Baugenehmigung
- Sanierung
- Mauerhaus
- Musterbauernhof
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