Die Bauaufsicht (auch Bauaufsichtsbehörde oder Bauordnungsamt) ist die kommunale oder staatliche Behörde, die für die Überwachung und Durchsetzung des Bauordnungsrechts zuständig ist. Sie prüft Bauanträge, erteilt Baugenehmigungen und kontrolliert, ob Bauvorhaben den geltenden Vorschriften entsprechen.
Anwendung
Die Bauaufsicht ist in verschiedenen Phasen eines Bauprojekts aktiv:
- Baugenehmigungsverfahren: Die Bauaufsicht prüft eingereichte Bauanträge auf Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan, der Landesbauordnung und weiteren technischen Vorschriften. Sie erteilt die Baugenehmigung oder formuliert Auflagen.
- Bauüberwachung: Während der Bauausführung führt die Bauaufsicht stichprobenartige Kontrollen (Bauzustandsbesichtigungen) durch, um die Einhaltung der genehmigten Pläne und der Bauvorschriften sicherzustellen.
- Rohbau- und Schlussabnahme: Die Bauaufsicht nimmt den Rohbau und das fertige Gebäude ab. Erst nach der Schlussabnahme darf das Gebäude in der Regel bezogen werden.
- Ordnungswidrigkeiten: Bei Verstößen gegen das Baurecht (Schwarzbauten, ungenehmigte Nutzungsänderungen, Abweichungen von der Baugenehmigung) kann die Bauaufsicht Bußgelder verhängen, Baustopps anordnen oder den Rückbau verlangen.
- Beratung: Die Bauaufsicht berät Bauherren und Architekten im Vorfeld eines Bauvorhabens zu genehmigungsrechtlichen Fragen (Bauvoranfrage).
In Deutschland ist das Bauordnungsrecht Ländersache, weshalb die genauen Zuständigkeiten und Verfahren je nach Bundesland variieren. Die Bauaufsicht ist in der Regel bei der Gemeinde oder dem Landkreis angesiedelt. In den Niederlanden heißt die entsprechende Behörde „Bouw- en Woningtoezicht” und übernimmt vergleichbare Aufgaben im Rahmen des niederländischen Baurechts (Bouwbesluit).
Verwandte Begriffe
- Baugenehmigung
- Bauordnung
- Bebauungsplan
- Bauvoranfrage
- Baustopp
Mehr über Baubegriffe erfahren? Besuche unsere Wissensdatenbank auf fredsbauanleitungen.de/rabatt.