**Der Entwurfsplan — in der deutschen HOAI auch Entwurfsplanung der Leistungsphase 3 genannt — ist die Phase, in der die Vorentwurfsplanung zu einem schlüssigen, durchgearbeiteten und genehmigungsfähigen Plan wird, mit endgültigen Materialien, Abmessungen, Farben und Konstruktionsdetails.** Er bildet den Abschluss der Entwurfsphase und die Grundlage für Bauantrag, Ausschreibung und Leistungsverzeichnis.
Stellung im Bauprozess
Der typische deutsche Planungsablauf folgt den Leistungsphasen der HOAI:
1. Grundlagenermittlung (Lph 1) 2. Vorplanung (Lph 2) 3. Entwurfsplanung (Lph 3) — der „endgültige Entwurf” 4. Genehmigungsplanung (Lph 4) 5. Ausführungsplanung (Lph 5)
In der Entwurfsplanung werden Materialien, Fenster, Haustechnik und Oberflächen festgelegt. Spätere Änderungen sind möglich, werden aber zunehmend teurer.
Inhalt der Entwurfsplanung
Ein vollständiger Entwurfsplan enthält:
- Grundrisse, Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:100 oder 1:50
- Prinzipdetails (Fensteranschluss, Traufdetail, Gründungsdetail) im Maßstab 1:5 bis 1:10
- Materialliste mit endgültiger Material- und Farbwahl
- Bauphysikalische Nachweise (U-Werte, Tauwasser, Schallschutz)
- Konstruktive Vorbemessung mit Abmessungen und Bewehrungsprinzip
- Anlagenkonzepte für Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro
- Kostenschätzung auf Entwurfsniveau
Anwendung
Der Entwurfsplan ist Grundlage für:
- Bauantrag — genehmigungsfähige Pläne und Berechnungen
- Ausschreibung — Grundlage, mit der Bauunternehmen ein Angebot erstellen können
- Ausführungsplanung — Weiterentwicklung zu Werkplänen und Detailausschreibung
Ein sorgfältiger Entwurf vermeidet, dass auf der Baustelle noch wesentliche gestalterische Entscheidungen getroffen werden müssen.
Verwandte Begriffe
- Vorplanung
- Genehmigungsplanung
- Ausführungsplanung
- Leistungsverzeichnis
- Baugenehmigung
- Architekt
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