Blitzschutz bezeichnet die Gesamtheit aller technischen Maßnahmen und Einrichtungen, die ein Gebäude und seine Bewohner vor den zerstörerischen Auswirkungen eines Blitzeinschlags schützen.
Aufbau und Funktion
Ein vollständiges Blitzschutzsystem besteht aus dem äußeren und dem inneren Blitzschutz. Der äußere Blitzschutz hat die Aufgabe, den Blitzstrom sicher aufzufangen und in die Erde abzuleiten, ohne dass das Gebäude Schaden nimmt. Er setzt sich aus drei Komponenten zusammen: der Fangeinrichtung, der Ableitungsanlage und der Erdungsanlage.
Die Fangeinrichtung befindet sich auf dem Dach und besteht aus Fangstangen, Fangleitungen oder einem Maschenwerk aus Metalldraht. Diese Elemente sind so angeordnet, dass der Blitz bevorzugt dort einschlägt und nicht in die Gebäudestruktur. Die Ableitungsanlage führt den Blitzstrom über metallene Leiter an der Außenwand nach unten zur Erdungsanlage. Die Erdungsanlage verteilt den Strom großflächig im Erdreich, typischerweise über einen Fundamenterder oder Ringerder.
Der innere Blitzschutz schützt die elektrischen und elektronischen Anlagen im Gebäudeinneren vor Überspannungen, die durch einen Blitzeinschlag in der Nähe entstehen können. Hierzu gehören Überspannungsableiter, Potentialausgleich und geschirmte Leitungen.
Die Planung und Installation eines Blitzschutzsystems richtet sich nach den Normen der Reihe DIN EN 62305. Je nach Gebäudenutzung und Gefährdungspotential werden vier Schutzklassen unterschieden. Für Wohngebäude ist ein Blitzschutz in Deutschland nicht generell vorgeschrieben, für bestimmte Gebäudetypen wie Schulen, Krankenhäuser und Hochhäuser jedoch Pflicht.
Regelmäßige Wartung und Prüfung der Blitzschutzanlage sind entscheidend für ihre Wirksamkeit. Fachbetriebe empfehlen eine Überprüfung alle zwei bis vier Jahre.
Verwandte Begriffe
- Erdungsanlage
- Potentialausgleich
- Überspannungsschutz
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