Am 29. Mai 2026 ändert sich der Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude in der gesamten EU grundlegend. Die europäische EPBD-IV-Richtlinie wird in nationales Recht umgesetzt. Das Ergebnis: neue Indikatoren auf dem Ausweis, strengere Berechnungsverfahren und erstmals eine Ausweispflicht für Denkmäler.
Planen Sie bald den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie? Dann müssen Sie das berücksichtigen. In diesem Artikel erkläre ich, was sich genau ändert, für wen es gilt und was Sie jetzt schon tun können.
Was ändert sich am 29. Mai 2026?
Das gesamte System zur Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden wird aktualisiert. Das betrifft die Berechnungsmethoden, die Beurteilungsrichtlinien, die Aufnahmeprotokolle und die zugehörige Software.
Die drei wichtigsten Änderungen:
1. Neue Indikatoren auf dem Energieausweis
Der Ausweis zeigt künftig nicht mehr nur einen Buchstaben (A bis G), sondern auch:
- Jährlicher Endenergieverbrauch — wie viel Energie (kWh/m²) das Gebäude tatsächlich verbraucht
- Betriebliche Treibhausgasemissionen — der CO₂-Ausstoß, den der Energieverbrauch des Gebäudes verursacht
- QR-Code — verweist auf verfügbare Förderprogramme für energetische Sanierungen
- Detaillierte Dämmwerte — je Bauteil (Dach, Fassade, Boden, Fenster)
2. Hausbatterie und Energiespeicherung zählen mit
Erstmals wird Energiespeicherung im Gebäude in die Berechnung einbezogen. Die EPBD IV schreibt vor, dass der positive Beitrag von Strom- und Wärmespeichern berücksichtigt werden muss. Bis 2030 wird dies pragmatisch umgesetzt, da Speicher nicht vollständig in die bestehenden Primärenergieindikatoren passen.
Voraussetzungen für die Hausbatterie:
– Mindestens 5 kWh Speicherkapazität
– Angeschlossen an Solarpanele
– Entspricht den geltenden Sicherheitsnormen (in Deutschland: DIN VDE 0100)
3. Denkmäler erhalten eine Ausweispflicht
Bisher waren Denkmäler vom Energieausweis befreit. Das ändert sich am 29. Mai 2026. Beim Verkauf oder der Vermietung eines Denkmals ist künftig ein Energieausweis Pflicht.
Quelle: Gebouwenergieprestatie.nl, NIBAG
Neue Energieeffizienzklasse: ZEB (A0)
Es kommt eine neue Spitzenklasse: ZEB — Zero Emission Building. Diese wird auch als A0 bezeichnet. Neubauten müssen langfristig dieser Klasse entsprechen. Für Bestandsgebäude ist sie ein Richtwert, keine Pflicht.
| Energieeffizienzklasse | Was das bedeutet |
|---|---|
| ZEB / A0 | Nullemissionsgebäude (neu) |
| A++++ | Höchste bestehende Klasse |
| A – G | Aktuelle Skala, Kriterien werden verschärft |
Was ändert sich bei der Berechnung?
Die Berechnungsmethode hinter dem Energieausweis wird überarbeitet. Die wichtigsten Anpassungen ab 29. Mai 2026:
| Bereich | Was sich ändert |
|---|---|
| Energiespeicherung | Hausbatterie und Wärmespeicher werden berücksichtigt |
| Gebäudeautomation (BACS) | Intelligente Steuerung wird positiv bewertet |
| CO₂-Indikator | Neu: betriebliche Treibhausgasemissionen auf dem Ausweis |
| Endenergieverbrauch | Neu: kWh/m² pro Jahr sichtbar auf dem Ausweis |
Quelle: Gebouwenergieprestatie.nl
Was bedeutet das für Sie als Immobilieneigentümer?
Sie möchten verkaufen oder vermieten
Dann benötigen Sie einen gültigen Energieausweis. Ausweise, die vor dem 29. Mai 2026 ausgestellt wurden, bleiben gültig — Sie müssen keine neue Aufnahme veranlassen. Beantragen Sie jedoch nach dem 29. Mai einen neuen Ausweis, wird dieser nach der neuen Methode bewertet. Das kann bedeuten, dass Ihre Immobilie eine andere Einstufung erhält als erwartet.
Sie besitzen ein Denkmal
Erstmals müssen Sie beim Verkauf oder der Vermietung einen Energieausweis vorlegen. Fehlt dieser, riskieren Sie ein Bußgeld.
Sie haben eine Hausbatterie
Gute Nachricht: Ab dem 29. Mai zählt Ihre Batterie für den Energieausweis mit. Das kann Ihre Einstufung um einen halben bis ganzen Schritt verbessern, abhängig von der Kapazität und Ihren Solarpanelen.
Sie erwägen eine energetische Sanierung
Der neue Ausweis zeigt je Bauteil, wo die Schwachstellen liegen (Dach, Fassade, Boden, Fenster). Das macht es leichter, gezielte Maßnahmen zu ergreifen. In Deutschland können Sie diese Sanierungen über die KfW oder die BAFA fördern lassen.
Zeitplan
| Datum | Was passiert |
|---|---|
| 15. November 2025 | Endgültige Versionen der Berechnungsnormen veröffentlicht |
| 1. Januar – 28. Mai 2026 | Pflichtweiterbildung für Energieberater |
| 29. Mai 2026 | Neue Methode tritt in Kraft |
| Nach dem 29. Mai 2026 | Alle neuen Aufnahmen nach neuer Methode |
Quelle: IPLO Tijdlijn EPBD IV
Häufig gestellte Fragen
Muss ich meinen Energieausweis neu erstellen lassen?
Nein. Bestehende Ausweise bleiben gültig. Nur bei einem neuen Ausweis nach dem 29. Mai 2026 gilt die neue Methode.
Kann meine Immobilie schlechter eingestuft werden?
Ja. Die Kriterien werden verschärft. Ein Gebäude, das heute die Klasse B hat, kann bei einer neuen Aufnahme schlechter abschneiden. Die Anforderungen steigen schlicht.
Was kostet ein neuer Energieausweis?
Ein Energieausweis kostet durchschnittlich 100 € bis 400 €, abhängig von Größe und Art der Immobilie. Ein zugelassener Energieberater kommt für die Aufnahme vor Ort.
Gilt das auch für Mietwohnungen?
Ja. Bei Neuvermietung ist ein gültiger Energieausweis Pflicht. Mietobjekte ohne Ausweis riskieren ein Bußgeld.
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