Ein Nachtrag ist eine Leistung, die im ursprünglichen Auftrag beziehungsweise in der Auftragssumme nicht enthalten war und während der Bauzeit hinzukommt — sie wird deshalb gesondert abgerechnet. Das Gegenstück ist die entfallende Leistung, die von der Auftragssumme abgezogen wird.
Woher Nachträge kommen
- Änderungswünsche des Bauherrn — ein anderer Grundriss, teurere Fliesen, eine zusätzliche Steckdose
- Unvorhergesehenes — Asbest unter dem Boden, ein schwächeres Fundament als angenommen, eine verfaulte Balkenlage, die erst beim Rückbau sichtbar wird
- Unvollständiges Leistungsverzeichnis — was nicht beschrieben ist, steckt nicht im Preis. In der Praxis die größte Streitquelle
- Forderungen Dritter — eine zusätzliche Auflage der Behörde oder des Netzbetreibers
Rechtlicher Rahmen
Im deutschen Bauvertragsrecht kann der Besteller Änderungen des Werks anordnen (§ 650b BGB); über die Mehr- oder Mindervergütung sollen sich die Parteien einigen, andernfalls richtet sich die Vergütung nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit Zuschlägen (§ 650c BGB). Wird die VOB/B vereinbart, gelten die dortigen Regelungen zu geänderten und zusätzlichen Leistungen. Entscheidend ist in beiden Fällen: vor der Ausführung ankündigen und dokumentieren.
Praktische Hinweise
- Vor der Ausführung festhalten. Beschreibung, Preis und Folgen für den Terminplan. Eine E-Mail mit „einverstanden” ist bereits viel wert
- Preis verlangen, keine Schätzung. „Das klären wir später” ist der teuerste Satz auf der Baustelle
- Entfallende Leistungen ebenfalls abrechnen. Was wegfällt, gehört genauso abgezogen
- Reserve einplanen. Beim Umbau im Bestand sind 10 bis 15 Prozent der Auftragssumme eine realistische Rücklage
- Ursache begrenzen. Ein vollständiges Leistungsverzeichnis und eine Planung, in der alles steht, sind die günstigste Versicherung gegen Nachträge
- Eine einzige Liste führen. Jeden Nachtrag nummerieren und die laufende Summe mitführen, damit die Schlussrechnung keine Überraschung wird
Verwandte Begriffe
- Entfallende Leistung
- Baukosten
- Leistungsverzeichnis
- Bauunternehmer
- Bauvertrag
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Baumanagement
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