Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Bauwesen sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die standardmäßig in Bauverträge aufgenommen werden, um Rechte und Pflichten der Vertragsparteien einheitlich zu regeln. Das wichtigste Regelwerk in Deutschland ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).
Die VOB als zentrales Regelwerk
Die VOB gliedert sich in drei Teile:
- VOB/A: Regeln für die Vergabe von Bauaufträgen (Ausschreibung und Vergabe)
- VOB/B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
- VOB/C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) mit technischen Normen für einzelne Gewerke
Anwendung
AGB und VOB spielen im Bauwesen eine zentrale Rolle:
- Öffentliche Auftraggeber: Sind verpflichtet, die VOB bei der Vergabe anzuwenden
- Private Bauherren: Können die VOB/B freiwillig in den Bauvertrag einbeziehen
- Gewährleistung: Die VOB/B regelt eine Gewährleistungsfrist von 4 Jahren (BGB: 5 Jahre)
- Abnahme: Detaillierte Regelungen zur Abnahme der Bauleistung
- Mängelansprüche: Klare Vorgehensweise bei Baumängeln und Nacherfüllung
- Vergütung: Regelungen zu Abschlagszahlungen, Nachträgen und Schlussrechnung
Wichtige Inhalte der VOB/B
Die VOB/B regelt unter anderem folgende Punkte:
- Ausführungsfristen: Verbindliche Terminvereinbarungen und Vertragsstrafen bei Verzug
- Behinderung und Unterbrechung: Rechte und Pflichten bei Bauverzögerungen
- Kündigung: Bedingungen für die Kündigung des Bauvertrags durch beide Parteien
- Abrechnung: Vorschriften zur Aufmaßerstellung und Abrechnung der erbrachten Leistungen
- Sicherheitsleistungen: Regelungen zu Bürgschaften und Einbehalten
Unterschied BGB-Bauvertrag und VOB-Vertrag
- BGB-Bauvertrag: Gilt automatisch, 5 Jahre Gewährleistung, seit 2018 spezielles Bauvertragsrecht im BGB
- VOB-Vertrag: Muss ausdrücklich vereinbart werden, 4 Jahre Gewährleistung, detailliertere Regelungen für den Bau
Verwandte Begriffe
- VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
- Bauvertrag
- Gewährleistung
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