Genehmigungsfreies Bauen bedeutet, dass ein Bauwerk ohne Baugenehmigung der Gemeinde errichtet werden darf. Es gelten jedoch strenge Bedingungen: Das Bauwerk muss innerhalb bestimmter Abmessungen bleiben, am richtigen Ort stehen und den Bauvorschriften entsprechen.
Wichtigste Regeln (hinterer Grundstücksbereich)
Im hinteren Grundstücksbereich darf genehmigungsfrei gebaut werden, wenn alle Bedingungen erfüllt sind:
| Bedingung | Anforderung |
|---|---|
| Standort | Hinterer Grundstücksbereich (nicht vorne) |
| Maximale Höhe | 3 Meter (Flachdach), 5 Meter (Satteldach, wenn 1,5 m von der Grundstücksgrenze) |
| Maximale Grundfläche | Bebaute Fläche hinten max. 50% (Nebengebäude + Anbauten) |
| Abstand zur Vorderfront | Mehr als 1 Meter hinter der Vorderfront |
| Keine Wohnnutzung | Nicht als eigenständige Wohnung vorgesehen |
Häufige genehmigungsfreie Bauwerke
| Bauwerk | Genehmigungsfrei, wenn… |
|---|---|
| Schuppen / Lager | Hinterer Bereich, max. 3 m hoch, max. 30 m², innerhalb der 50%-Regel |
| Gartenhaus | Wie Schuppen |
| Überdachung / Pergola | Hinterer Bereich, max. 3 m hoch |
| Zaun | Max. 1 m hoch (Vorgarten) oder max. 2 m hoch (hinten/seitlich hinter der Vorderfront) |
| Dachgaube (Rückseite) | Innerhalb bestimmter Maße |
| Solarmodule | Auf dem Dach, nicht höher als 10 cm über der Dachfläche |
Genehmigungsfrei heißt nicht regellos
Bauen ohne Genehmigung bedeutet nicht, dass keine Regeln gelten:
- Die Bauordnung gilt immer (Standsicherheit, Brandschutz)
- Der Bebauungsplan kann zusätzliche Einschränkungen auferlegen
- Das Nachbarrecht gilt (nicht auf der Grenze bauen ohne Zustimmung des Nachbarn)
- Gestaltungssatzungen gelten nicht bei genehmigungsfreiem Bauen
Tipps
- Prüfen Sie immer das Bauportal Ihrer Gemeinde — geben Sie Ihre Pläne ein und sehen Sie sofort, ob eine Genehmigung erforderlich ist
- Rufen Sie im Zweifel Ihre Gemeinde an — besser vorher fragen als nachher abreißen
- Bewahren Sie eine Zeichnung des Gebauten auf — nützlich beim Verkauf der Immobilie
Verwandte Begriffe
- Baugenehmigung
- Bauantrag
- Bebauungsplan
- Grundstücksgrenze
- Bauordnung
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