Die Grundstücksgrenze ist die rechtliche Grenze Ihres Grundstücks — die Linie, die Ihr Eigentum von dem der Nachbarn oder dem öffentlichen Raum trennt. Die Grundstücksgrenze ist im Kataster festgelegt und bestimmt, wo Sie bauen dürfen, wie hoch Ihr Zaun sein darf und welche Rechte und Pflichten Sie gegenüber Ihren Nachbarn haben.
Grundstücksgrenze und Bauen
| Regel | Bedingung |
|---|---|
| Auf der Grenze bauen | Nur mit schriftlicher Genehmigung des Nachbarn |
| Zaun auf der Grenze | Max. 2 Meter hoch (Hintergarten), Kosten geteilt |
| Abstand zur Grenze | Genehmigungsfreies Nebengebäude: darf bis an die Grenze (Hintergarten) |
| Fenster in Seitenwand | Nicht innerhalb von 2 Metern zur Grenze (Privatsphäre der Nachbarn) |
Grundstücksgrenze bestimmen
Die Grundstücksgrenze ist im Kataster eingetragen:
- Katasterkarte — Online über das Katasteramt einsehbar
- Katastervermessung — Ein Vermesser kann die genaue Grenze mit Grenzsteinen abstecken
- Grundbuchauszug — In Ihrem Kaufvertrag steht die Flurstücknummer
> Tipp: Bei Zweifeln über die Grundstücksgrenze (zum Beispiel bei einem Zaun oder Nebengebäude): Lassen Sie eine Katastervermessung durchführen. Das verhindert einen Streit mit den Nachbarn, der deutlich teurer wird als die Vermessung.
Grundstücksgrenze und Zäune
- Ein Zaun auf der Grundstücksgrenze ist Gemeinschaftseigentum
- Beide Nachbarn sind für die Instandhaltung verantwortlich
- Maximale Höhe: 2 Meter (Hintergarten), 1 Meter (Vorgarten)
- Bei Uneinigkeit kann die Gemeinde vermitteln
Verwandte Begriffe
- Baulinie
- Bebauungsplan
- Genehmigungsfreies Bauen
- Baugenehmigung
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