Das GIW (Garantie Instituut Woningbouw) war die niederländische Organisation, die die bekannte GIW-Garantie auf Neubauwohnungen verwaltete. Diese Garantie schützte Käufer vor Baumängeln und vor der Insolvenz des Bauunternehmers während des Baus. Die GIW-Regelung wurde inzwischen durch Garantien von unter anderem Woningborg, SWK und Bouwgarant abgelöst.
Anwendung
Die GIW-Garantie wurde beim Kauf einer Neubauwohnung ausgestellt. Sie bot dem Käufer zwei Arten von Sicherheit: die Fertigstellungsgarantie, die die Wohnung fertigbauen ließ, falls der Bauunternehmer insolvent wurde, und die Mängelgarantie, die den Bauunternehmer verpflichtete, Mängel innerhalb der Garantiezeit zu beheben. Käufer erkannten die Deckung an einem GIW-Zertifikat.
Obwohl das Institut selbst nicht mehr besteht, wurde das Prinzip unverändert von den heutigen Garantieinstituten übernommen. Wer eine Neubauwohnung kauft, erhält heute ein vergleichbares Gewährleistungszertifikat.
Merkmale
Kennzeichnend für die Garantieregelung ist die Kombination aus Schutz während des Baus und nach der Abnahme. Die Garantiefrist für Mängel betrug in der Regel sechs Jahre, mit einer längeren Frist für schwere Konstruktionsmängel. Bei Streitigkeiten konnte sich der Käufer an eine unabhängige Schlichtungsstelle wenden. Das macht die Garantie zu einem wichtigen Bestandteil des Verbraucherschutzes im Wohnungsbau.
Verwandte Begriffe
- Gewährleistung
- Bauunternehmer
- Abnahme
- Baumangel
- Wohnungsmängel
- Neubau
Mehr über Baubegriffe erfahren? Besuche unsere Wissensdatenbank auf fredsbauanleitungen.de/rabatt.