Der Bebauungsgrad (auch Grundflächenzahl oder GRZ genannt) gibt den Anteil eines Grundstücks an, der laut Bebauungsplan mit Gebäuden überbaut werden darf. Er ist eine der wichtigsten Kennzahlen in der Bauleitplanung und bestimmt, wie intensiv ein Grundstück genutzt werden kann.
Wie wird der Bebauungsgrad berechnet?
Der Bebauungsgrad wird als Verhältniszahl angegeben. Eine GRZ von 0,4 bedeutet beispielsweise, dass maximal 40 Prozent der Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Bei einem Grundstück von 500 Quadratmetern dürfte die bebaute Fläche also höchstens 200 Quadratmeter betragen.
Zur bebauten Fläche zählt die Grundfläche aller Gebäude — gemessen an der Außenkante der Außenwände. Je nach Landesrecht und Bebauungsplan können auch Nebenanlagen wie Garagen, Carports, Terrassen und versiegelte Zufahrten in die Berechnung einbezogen werden.
Die zulässige GRZ wird im Bebauungsplan für jedes Baugebiet festgelegt. In reinen Wohngebieten liegt sie typischerweise bei 0,2 bis 0,4, in Mischgebieten bei 0,4 bis 0,6 und in Gewerbegebieten bei 0,6 bis 0,8. Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) gibt die Obergrenzen vor.
Anwendung im Bauwesen
Der Bebauungsgrad ist eine der ersten Kennzahlen, die ein Architekt beim Entwurf eines Gebäudes berücksichtigt. Er bestimmt zusammen mit der Geschossflächenzahl (GFZ) und der Anzahl der zulässigen Vollgeschosse, wie groß ein Gebäude maximal werden darf.
Für Bauherren ist die GRZ entscheidend bei der Grundstücksbewertung: Ein Grundstück mit hoher GRZ ist in der Regel wertvoller, weil mehr Nutzfläche errichtet werden kann. Bei der Beantragung einer Baugenehmigung wird geprüft, ob der geplante Bebauungsgrad innerhalb der zulässigen Grenzen liegt.
Ein Überschreiten der GRZ ist in der Regel nicht zulässig und führt zur Ablehnung des Bauantrags.
Verwandte Begriffe
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