Was ist ein Artikel-19-Verfahren?
Das Artikel-19-Verfahren war ein niederländisches Rechtsverfahren, mit dem Gemeinden eine Befreiung vom geltenden Bebauungsplan erteilen konnten, damit ein Bauvorhaben, das nicht den Festsetzungen entsprach, trotzdem genehmigt werden konnte. Der Artikel verwies auf Artikel 19 des alten niederländischen Raumordnungsgesetzes (Wet op de Ruimtelijke Ordening, WRO).
Hintergrund
Nicht jedes Bauvorhaben passt in den Bebauungsplan. Früher bot Artikel 19 WRO drei Möglichkeiten:
- Artikel 19, Abs. 1 — selbstständiges Projektverfahren für große Abweichungen, mit Genehmigung der Provinz
- Artikel 19, Abs. 2 — für Abweichungen innerhalb der Provinzpolitik, ohne Provinzgenehmigung
- Artikel 19, Abs. 3 — für kleine Abweichungen (z.B. eine Dachgaube oder ein Anbau, der knapp außerhalb des Bebauungsplans liegt)
Aktuelle Situation
Seit der Einführung des niederländischen Umweltgesetzes (Omgevingswet, 2024) ist das Artikel-19-Verfahren ersetzt worden durch:
- Kleine Abweichungen — werden über die reguläre Umweltgenehmigung abgewickelt
- Große Abweichungen — laufen über ein erweitertes Genehmigungsverfahren
- Bebauungsplanänderung — für strukturelle Veränderungen wird der Bebauungsplan (jetzt: Umweltplan) angepasst
Vergleich mit dem deutschen System
In Deutschland gibt es ähnliche Instrumente:
- § 31 BauGB — Ausnahmen und Befreiungen vom Bebauungsplan
- § 34 BauGB — Bauen im unbeplanten Innenbereich
Verwandte Begriffe
- Bebauungsplan
- Baugenehmigung
- Baulinie
- Bauordnung
- Raumordnung
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