Die Gestaltungskommission (Welstandscommissie) ist ein kommunales Gremium, das Bauvorhaben hinsichtlich ihrer äußeren Erscheinung und Einpassung in die Umgebung beurteilt. Die Kommission berät die Gemeinde, ob ein Bauvorhaben „nicht gegen angemessene Gestaltungsanforderungen verstößt” — also: Passt das Gebäude zur Nachbarschaft? Die Gestaltungsanforderungen sind in der kommunalen Gestaltungssatzung festgelegt.
Was beurteilt die Gestaltungskommission?
- Form und Volumen — Passt das Bauvolumen zur Umgebung?
- Fassadengliederung — Proportionen von Fenstern, Türen, Materialflächen
- Materialwahl — Passt das Material (Stein, Holz, Zink) zur Nachbarschaft?
- Farbe — Fällt das Gebäude aus dem Rahmen?
- Detaillierung — Ausführung von Dachrändern, Rahmen, Fassadenverkleidung
Wann prüft die Gestaltungskommission?
- Bei einer Baugenehmigung — Jedes genehmigungspflichtige Bauvorhaben wird gestalterisch geprüft
- Nicht bei genehmigungsfreiem Bauen — Genehmigungsfreie Bauwerke werden nicht geprüft
Gestaltungsstufen
Gemeinden wenden häufig unterschiedliche Stufen je nach Gebiet an:
| Stufe | Strenge | Beispielgebiet |
|---|---|---|
| Besonders | Streng | Denkmalgeschützte Bereiche, Baudenkmäler |
| Regulär | Mittel | Wohngebiete |
| Gelockert | Locker | Gewerbegebiete, Außenbereich |
| Gestaltungsfrei | Keine Prüfung | Bestimmte Quartiere (experimentell) |
Verwandte Begriffe
- Baugenehmigung
- Umweltgenehmigung
- Bebauungsplan